Prüfungspflicht nach § 24 FinVermV
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) unterliegen gemäß § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) einer jährlichen Prüfungspflicht.
Ziel der FinVermV-Prüfung ist die Überprüfung, ob die gesetzlichen Verhaltens-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber Anlegern eingehalten wurden und die Berufsausübung ordnungsgemäß erfolgt ist.
Prüfungspflichtig sind alle Gewerbetreibenden mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO, die im Berichtszeitraum tatsächlich Finanzanlagen vermittelt oder beraten haben. Die Prüfungspflicht wird bereits durch eine einzige Vermittlung und/ oder Beratung ausgelöst. Dies betrifft insbesondere:
- die Vermittlung von Investmentfonds und offenen Vermögensanlagen (§ 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO),
- die Vermittlung geschlossener Fonds (§ 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO) sowie
- die Vermittlung sonstiger Vermögensanlagen, einschließlich Genossenschaftsanteilen (§ 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO)
Die Prüfung ist durch einen geeigneten Prüfer – in der Regel ein Wirtschaftsprüfer – durchzuführen. Der Prüfungsbericht muss spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. dem zuständigen Gewerbeamt eingereicht werden.
Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann aufsichtsrechtliche Maßnahmen und Bußgelder nach sich ziehen. Eine frühzeitige und strukturierte Vorbereitung auf die FinVermV-Prüfung trägt wesentlich dazu bei, Beanstandungen zu vermeiden und die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen sicherzustellen.
Prüfungspflicht nach § 24 FinVermV
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) unterliegen gemäß § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) einer jährlichen Prüfungspflicht.
Ziel der FinVermV-Prüfung ist die Überprüfung, ob die gesetzlichen Verhaltens-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber Anlegern eingehalten wurden und die Berufsausübung ordnungsgemäß erfolgt ist.
Prüfungspflichtig sind alle Gewerbetreibenden mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO, die im Berichtszeitraum tatsächlich Finanzanlagen vermittelt oder beraten haben. Die Prüfungspflicht wird bereits durch eine einzige Vermittlung und/ oder Beratung ausgelöst. Dies betrifft insbesondere:
- die Vermittlung von Investmentfonds und offenen Vermögensanlagen (§ 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO),
- die Vermittlung geschlossener Fonds (§ 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO) sowie
- die Vermittlung sonstiger Vermögensanlagen, einschließlich Genossenschaftsanteilen (§ 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO)
Die Prüfung ist durch einen geeigneten Prüfer – in der Regel ein Wirtschaftsprüfer – durchzuführen. Der Prüfungsbericht muss spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. dem zuständigen Gewerbeamt eingereicht werden.
Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann aufsichtsrechtliche Maßnahmen und Bußgelder nach sich ziehen. Eine frühzeitige und strukturierte Vorbereitung auf die FinVermV-Prüfung trägt wesentlich dazu bei, Beanstandungen zu vermeiden und die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen sicherzustellen.

Unsere Leistungen
Als spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führt nuValid die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung nach § 24 FinVermV für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO durch. Wir verbinden fundierte aufsichtsrechtliche Expertise mit einem digitalen und kosteneffizienten Prüfungsansatz, der den administrativen Aufwand für unsere Mandanten deutlich reduziert.
Wir unterstützen im Rahmen von Einzelprüfungen bei
- Finanzanlagenvermittlern,
- Vertriebsgesellschaften sowie
- Maklerpools.
Darüber hinaus übernehmen wir auch die Systemprüfung von Vertriebsgesellschaften gemäß § 24 Abs. 1 Satz 4 FinVermV.
Durch unsere Spezialisierung auf regulierte Unternehmen wissen wir, worauf es bei der FinVermV-Prüfung ankommt. Unser digitaler Prüfungsansatz ermöglicht eine kosteneffiziente, rechtssichere und nachvollziehbare Durchführung der Prüfung – damit Sie Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen, ohne unnötige Ressourcen zu binden.
FinVermV-Prüfung in 3 Schritten – einfach, digital, kosteneffizient
Mit nuValid wird die gesetzlich vorgeschriebene FinVermV-Prüfung nach § 24 FinVermV zu einem stressfreien Prozess. Wir kombinieren digitale Abläufe und klare Kommunikation, damit Sie Ihre Pflichten kosteneffizient erfüllen können.
Unser Prüfungsprozess gliedert sich in drei übersichtliche Schritte:
1. Mandatierung & Auftakt
Nach Ihrer Beauftragung starten wir mit einem kurzen Kick-off und übermitteln Ihnen eine strukturierte Unterlagenliste. So wissen Sie von Anfang an, was benötigt wird und wie die Prüfung abläuft. Die erforderlichen Dokumente laden Sie einfach in der nuValid-Austauschplattform hoch.

2. Durchführung der FinVermV-Prüfung
Auf Grundlage der FinVermV und der IHK-Vorgaben führen wir die Prüfung durch. Dabei konzentrieren wir uns auf die wesentlichen Anforderungen und erteilen gerne praxisnahe Hinweise zur Optimierung Ihrer internen Abläufe.
3. Prüfungsbericht & Einreichung bei der IHK
Zum Abschluss erstellen wir den Prüfungsbericht nach § 24 FinVermV und übermitteln ihn fristgerecht an die zuständige IHK. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei etwaigen Rückfragen der IHK.
Mit diesem klaren Drei-Schritte-Prozess sorgt nuValid für eine strukturierte, rechtssichere und kosteneffiziente FinVermV-Prüfung – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Sie haben Interesse an einer Zusammenarbeit im Bereich der Prüfung nach § 24 FinVermV? Gerne erstellen wir für Sie ein Angebot und stehen zu einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung.

Unsere Leistungen
Als spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führt nuValid die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung nach § 24 FinVermV für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO durch. Wir verbinden fundierte aufsichtsrechtliche Expertise mit einem digitalen und kosteneffizienten Prüfungsansatz, der den administrativen Aufwand für unsere Mandanten deutlich reduziert.
Wir unterstützen im Rahmen von Einzelprüfungen bei
- Finanzanlagenvermittlern,
- Vertriebsgesellschaften sowie
- Maklerpools
Darüber hinaus übernehmen wir auch die Systemprüfung von Vertriebsgesellschaften gemäß § 24 Abs. 1 Satz 4 FinVermV.
Durch unsere Spezialisierung auf regulierte Unternehmen wissen wir, worauf es bei der FinVermV-Prüfung ankommt. Unser digitaler Prüfungsansatz ermöglicht eine kosteneffiziente, rechtssichere und nachvollziehbare Durchführung der Prüfung – damit Sie Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen, ohne unnötige Ressourcen zu binden.

FinVermV-Prüfung in 3 Schritten – einfach, digital, kosteneffizient
Mit nuValid wird die gesetzlich vorgeschriebene FinVermV-Prüfung nach § 24 FinVermV zu einem stressfreien Prozess. Wir kombinieren digitale Abläufe und klare Kommunikation, damit Sie Ihre Pflichten kosteneffizient erfüllen können.
Unser Prüfungsprozess gliedert sich in drei übersichtliche Schritte:
1. Mandatierung & Auftakt
Nach Ihrer Beauftragung starten wir mit einem kurzen Kick-off und übermitteln Ihnen eine strukturierte Unterlagenliste. So wissen Sie von Anfang an, was benötigt wird und wie die Prüfung abläuft. Die erforderlichen Dokumente laden Sie einfach in der nuValid-Austauschplattform hoch.
2. Durchführung der FinVermV-Prüfung
Auf Grundlage der FinVermV und der IHK-Vorgaben führen wir die Prüfung durch. Dabei konzentrieren wir uns auf die wesentlichen Anforderungen und erteilen gerne praxisnahe Hinweise zur Optimierung Ihrer internen Abläufe.
3. Prüfungsbericht & Einreichung bei der IHK
Zum Abschluss erstellen wir den Prüfungsbericht nach § 24 FinVermV und übermitteln ihn fristgerecht an die zuständige IHK. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei etwaigen Rückfragen der IHK.
Mit diesem klaren Drei-Schritte-Prozess sorgt nuValid für eine strukturierte, rechtssichere und kosteneffiziente FinVermV-Prüfung – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Sie haben Interesse an einer Zusammenarbeit im Bereich der Prüfung nach § 24 FinVermV? Gerne erstellen wir für Sie ein Angebot und stehen zu einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung.