Prüfungspflicht nach § 24 FinVermV
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) unterliegen gemäß § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) einer jährlichen Prüfungspflicht.
Ziel der FinVermV-Prüfung ist die Überprüfung, ob die gesetzlichen Verhaltens-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber Anlegern eingehalten wurden und die Berufsausübung ordnungsgemäß erfolgt ist.
Prüfungspflichtig sind alle Gewerbetreibenden mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO, die im Berichtszeitraum tatsächlich Finanzanlagen vermittelt oder beraten haben. Die Prüfungspflicht wird bereits durch eine einzige Vermittlung und/ oder Beratung ausgelöst. Dies betrifft insbesondere:
- die Vermittlung von Investmentfonds und offenen Vermögensanlagen (§ 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO),
- die Vermittlung geschlossener Fonds (§ 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO) sowie
- die Vermittlung sonstiger Vermögensanlagen, einschließlich Genossenschaftsanteilen (§ 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO)
Die Prüfung ist durch einen geeigneten Prüfer – in der Regel ein Wirtschaftsprüfer – durchzuführen. Der Prüfungsbericht muss spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. dem zuständigen Gewerbeamt eingereicht werden.
Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann aufsichtsrechtliche Maßnahmen und Bußgelder nach sich ziehen. Eine frühzeitige und strukturierte Vorbereitung auf die FinVermV-Prüfung trägt wesentlich dazu bei, Beanstandungen zu vermeiden und die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen sicherzustellen.
Unsere Plattform FinVermX
Die Plattform bietet Finanzanlagenvermittlern digitale, in weiten Teilen automatisierte Workflows, die strukturiert und effizient durch sämtliche Phasen der Prüfung führen – von der Angebotsanforderung über die Prüfungsdurchführung bis zur Berichterstattung.
Unsere Plattform FinVermX
Die Plattform bietet Finanzanlagenvermittlern digitale, in weiten Teilen automatisierte Workflows, die strukturiert und effizient durch sämtliche Phasen der Prüfung führen – von der Angebotsanforderung über die Prüfungsdurchführung bis zur Berichterstattung.

Unsere Leistungen
Als spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führt nuValid die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung nach § 24 FinVermV für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO durch. Wir verbinden fundierte aufsichtsrechtliche Expertise mit einem digitalen und kosteneffizienten Prüfungsansatz, der den administrativen Aufwand für unsere Mandanten deutlich reduziert.
Wir unterstützen im Rahmen von Einzelprüfungen bei
- Finanzanlagenvermittlern,
- Vertriebsgesellschaften sowie
- Maklerpools.
Darüber hinaus übernehmen wir auch die Systemprüfung von Vertriebsgesellschaften gemäß § 24 Abs. 1 Satz 4 FinVermV.
Durch unsere Spezialisierung auf regulierte Unternehmen wissen wir, worauf es bei der FinVermV-Prüfung ankommt. Unser digitaler Prüfungsansatz ermöglicht eine kosteneffiziente, rechtssichere und nachvollziehbare Durchführung der Prüfung – damit Sie Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen, ohne unnötige Ressourcen zu binden.
FinVermV-Prüfung in 3 Schritten – einfach, digital, kosteneffizient
Mit nuValid wird die gesetzlich vorgeschriebene FinVermV-Prüfung nach § 24 FinVermV zu einem stressfreien Prozess. Wir kombinieren digitale Abläufe und klare Kommunikation, damit Sie Ihre Pflichten kosteneffizient erfüllen können.
Unser Prüfungsprozess gliedert sich in drei übersichtliche Schritte:
1. Mandatierung & Auftakt
Nach Ihrer Beauftragung starten wir mit einem kurzen Kick-off und übermitteln Ihnen eine strukturierte Unterlagenliste. So wissen Sie von Anfang an, was benötigt wird und wie die Prüfung abläuft. Die erforderlichen Dokumente laden Sie einfach in der nuValid-Austauschplattform hoch.

2. Durchführung der FinVermV-Prüfung
Auf Grundlage der FinVermV und der IHK-Vorgaben führen wir die Prüfung durch. Dabei konzentrieren wir uns auf die wesentlichen Anforderungen und erteilen gerne praxisnahe Hinweise zur Optimierung Ihrer internen Abläufe.
3. Prüfungsbericht & Einreichung bei der IHK
Zum Abschluss erstellen wir den Prüfungsbericht nach § 24 FinVermV und übermitteln ihn fristgerecht an die zuständige IHK. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei etwaigen Rückfragen der IHK.
Mit diesem klaren Drei-Schritte-Prozess sorgt nuValid für eine strukturierte, rechtssichere und kosteneffiziente FinVermV-Prüfung – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Sie haben Interesse an einer Zusammenarbeit im Bereich der Prüfung nach § 24 FinVermV? Gerne erstellen wir für Sie ein Angebot und stehen zu einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung.

Unsere Leistungen
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Wir unterstützen im Rahmen von Einzelprüfungen bei
- Finanzanlagenvermittlern,
- Vertriebsgesellschaften sowie
- Maklerpools
Darüber hinaus übernehmen wir auch die Systemprüfung von Vertriebsgesellschaften gemäß § 24 Abs. 1 Satz 4 FinVermV.
Durch unsere Spezialisierung auf regulierte Unternehmen wissen wir, worauf es bei der FinVermV-Prüfung ankommt. Unser digitaler Prüfungsansatz ermöglicht eine kosteneffiziente, rechtssichere und nachvollziehbare Durchführung der Prüfung – damit Sie Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen, ohne unnötige Ressourcen zu binden.

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Mit nuValid wird die gesetzlich vorgeschriebene FinVermV-Prüfung nach § 24 FinVermV zu einem stressfreien Prozess. Wir kombinieren digitale Abläufe und klare Kommunikation, damit Sie Ihre Pflichten kosteneffizient erfüllen können.
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1. Mandatierung & Auftakt
Nach Ihrer Beauftragung starten wir mit einem kurzen Kick-off und übermitteln Ihnen eine strukturierte Unterlagenliste. So wissen Sie von Anfang an, was benötigt wird und wie die Prüfung abläuft. Die erforderlichen Dokumente laden Sie einfach in der nuValid-Austauschplattform hoch.
2. Durchführung der FinVermV-Prüfung
Auf Grundlage der FinVermV und der IHK-Vorgaben führen wir die Prüfung durch. Dabei konzentrieren wir uns auf die wesentlichen Anforderungen und erteilen gerne praxisnahe Hinweise zur Optimierung Ihrer internen Abläufe.
3. Prüfungsbericht & Einreichung bei der IHK
Zum Abschluss erstellen wir den Prüfungsbericht nach § 24 FinVermV und übermitteln ihn fristgerecht an die zuständige IHK. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei etwaigen Rückfragen der IHK.
Mit diesem klaren Drei-Schritte-Prozess sorgt nuValid für eine strukturierte, rechtssichere und kosteneffiziente FinVermV-Prüfung – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
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