Gesetzliche Prüfungsanforderung gemäß § 89 Abs. 1 WpHG

Wertpapierdienstleistungsunternehmen unterliegen gemäß § 89 Abs. 1 WpHG der Pflicht, ihre Einhaltung gesetzlicher Vorgaben regelmäßig durch einen geeigneten Prüfer untersuchen zu lassen. Gegenstand dieser Prüfung sind insbesondere Art und Umfang des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts, die Verhaltensregeln sowie Anzeige- und Meldepflichten nach dem WpHG. Neben den Anforderungen aus dem WpHG selbst sowie angrenzender Regelwerke zählen auch ausgewählte Normen aus dem Bereich nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungspflichten sowie die EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) zum Gegenstand der WpHG-Prüfung. Ein übergeordnetes Ziel der Prüfung ist es, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation, insbesondere der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme, sowie der Kundenbeziehungen im Sinne des Anlegerschutzes zu beurteilen.

Die rechtliche Grundlage für die Durchführung der Prüfung bildet die WpDPV – Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung, in der unter anderem der Prüfungsgegenstand und -umfang näher konkretisiert werden. Methodisch erfolgt die Prüfung auf Basis des IDW Prüfungsstandards 521 n.F., der die berufsständischen Anforderungen an die Durchführung und Berichterstattung von WpHG-Prüfungen regelt.

Unsere Expertise
in der WpHG-Prüfung

Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Durchführung von Prüfungen gemäß § 89 Abs. 1 WpHG. Unsere Expertise basiert auf langjähriger Tätigkeit in der Abschlussprüfung regulierter Unternehmen und der jeweils ergänzenden Übernahme der WpHG-Prüfung. Dabei betreuen wir eine Vielzahl kleiner und mittlerer Wertpapierinstitute mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen – von klassischen Vermögensverwaltern bis hin zu Instituten mit technologiegestützten Plattform-Strukturen.

Ebenso gehören EU-Zweigniederlassungen nach § 73 WpIG zu unseren Mandanten im Bereich der WpHG-Prüfung.

Durch unser breites Mandantenportfolio sind wir in besonderem Maße dazu in der Lage, die Anforderungen an die Proportionalität operativ und praxisgerecht umzusetzen. Unser Prüfungsansatz orientiert sich an der Größe, Struktur und Risikolage des jeweiligen Instituts – ohne dabei die aufsichtsrechtlichen Anforderungen aus dem Blick zu verlieren.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Enge Verzahnung von Abschluss- und WpHG-Prüfung

  • Know-how-Träger im Bereich WpHG-Compliance

  • Tool-Einsatz und sorgfältiges Projektmanagement

  • Eingespielte Abläufe bei Neumandaten

Unser Prüfungsansatz

Wir verfolgen einen effizienten und konsistenten Prüfungsansatz, der die Synergien zwischen der Jahresabschlussprüfung und der WpHG-Prüfung gezielt nutzt. Durch die Bündelung übereinstimmender Prüfungsanforderungen vermeiden wir redundante Prüfhandlungen und schaffen so Mehrwert für unsere Mandanten. Wir sind mit den gängigen Portfolio Management Systemen vertraut und haben ein standardisiertes Prüfungsvorgehen etabliert, das wir mit konstanten Teams und einem hohen Maß an Verlässlichkeit umsetzen. Zudem verfügen wir über Erfahrung bei der Übernahme spezifischer WpHG-Prüfungsschwerpunkte im Auftrag der BaFin.

Gemäß § 89 Abs. 3 WpHG besteht nach Ablauf von zehn Jahren eine Rotationspflicht für den WpHG-Prüfer. Wir haben ein strukturiertes Konzept für den Prüferwechsel entwickelt, das eine nahtlose Übernahme des Mandats ermöglicht – inklusive geordneter Übergabeprozesse, strukturierter Vorabkommunikation und konsistenter Prüfungskontinuität.

Unsere Mandanten profitieren so von einem tiefgreifenden Verständnis der regulatorischen Anforderungen sowie von einer effizient organisierten und verlässlich durchgeführten WpHG-Prüfung.

Wenn Sie an einer Prüfung nach § 89 Abs. 1 WpHG interessiert sind, stehen wir Ihnen gerne für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

Gesetzliche Prüfungsanforderung gemäß § 89 Abs. 1 WpHG

Wertpapierdienstleistungsunternehmen unterliegen gemäß § 89 Abs. 1 WpHG der Pflicht, ihre Einhaltung gesetzlicher Vorgaben regelmäßig durch einen geeigneten Prüfer untersuchen zu lassen. Gegenstand dieser Prüfung sind insbesondere Art und Umfang des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts, die Verhaltensregeln sowie Anzeige- und Meldepflichten nach dem WpHG. Neben den Anforderungen aus dem WpHG selbst sowie angrenzender Regelwerke zählen auch ausgewählte Normen aus dem Bereich nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungspflichten sowie die EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) zum Gegenstand der WpHG-Prüfung. Ein übergeordnetes Ziel der Prüfung ist es, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation, insbesondere der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme, sowie der Kundenbeziehungen im Sinne des Anlegerschutzes zu beurteilen.

Die rechtliche Grundlage für die Durchführung der Prüfung bildet die WpDPV – Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung, in der unter anderem der Prüfungsgegenstand und -umfang näher konkretisiert werden. Methodisch erfolgt die Prüfung auf Basis des IDW Prüfungsstandards 521 n.F., der die berufsständischen Anforderungen an die Durchführung und Berichterstattung von WpHG-Prüfungen regelt.

Unsere Expertise
in der WpHG-Prüfung

Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Durchführung von Prüfungen gemäß § 89 Abs. 1 WpHG. Unsere Expertise basiert auf langjähriger Tätigkeit in der Abschlussprüfung regulierter Unternehmen und der jeweils ergänzenden Übernahme der WpHG-Prüfung. Dabei betreuen wir eine Vielzahl kleiner und mittlerer Wertpapierinstitute mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen – von klassischen Vermögensverwaltern bis hin zu Instituten mit technologiegestützten Plattform-Strukturen.

Durch unser breites Mandantenportfolio sind wir in besonderem Maße dazu in der Lage, die Anforderungen an die Proportionalität operativ und praxisgerecht umzusetzen. Unser Prüfungsansatz orientiert sich an der Größe, Struktur und Risikolage des jeweiligen Instituts – ohne dabei die aufsichtsrechtlichen Anforderungen aus dem Blick zu verlieren.

Unser Prüfungsansatz

Wir verfolgen einen effizienten und konsistenten Prüfungsansatz, der die Synergien zwischen der Jahresabschlussprüfung und der WpHG-Prüfung gezielt nutzt. Durch die Bündelung übereinstimmender Prüfungsanforderungen vermeiden wir redundante Prüfhandlungen und schaffen so Mehrwert für unsere Mandanten. Wir sind mit den gängigen Portfolio Management Systemen vertraut und haben ein standardisiertes Prüfungsvorgehen etabliert, das wir mit konstanten Teams und einem hohen Maß an Verlässlichkeit umsetzen. Zudem verfügen wir über Erfahrung bei der Übernahme spezifischer WpHG-Prüfungsschwerpunkte im Auftrag der BaFin.

Gemäß § 89 Abs. 3 WpHG besteht nach Ablauf von zehn Jahren eine Rotationspflicht für den WpHG-Prüfer. Wir haben ein strukturiertes Konzept für den Prüferwechsel entwickelt, das eine nahtlose Übernahme des Mandats ermöglicht – inklusive geordneter Übergabeprozesse, strukturierter Vorabkommunikation und konsistenter Prüfungskontinuität.

Unsere Mandanten profitieren so von einem tiefgreifenden Verständnis der regulatorischen Anforderungen sowie von einer effizient organisierten und verlässlich durchgeführten WpHG-Prüfung.

Wenn Sie an einer Prüfung nach § 89 Abs. 1 WpHG interessiert sind, stehen wir Ihnen gerne für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

Ihre Vorteile auf einen Blick:
  • Enge Verzahnung von Abschluss- und WpHG-Prüfung

  • Know-how-Träger im Bereich WpHG-Compliance

  • Tool-Einsatz und sorgfältiges Projektmanagement

  • Eingespielte Abläufe bei Neumandaten