KAMaRisk: Verschlankung und stärkere Ausrichtung an EU-Vorgaben vorgesehen
Die Bafin hat eine Überarbeitung ihres Rundschreibens zu den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften“ (KAMaRisk) zur Konsultation gestellt. Ziel der Neufassung ist insbesondere eine Reduzierung der Komplexität sowie eine stärkere Harmonisierung bestehender Anforderungen. Hintergrund der Anpassungen ist unter anderem das Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG), mit dem die überarbeitete EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD II) in deutsches Recht umgesetzt wird. Diese schafft europaweit einheitlichere Rahmenbedingungen, insbesondere für Kreditfonds.
Ein Schwerpunkt der Überarbeitung liegt auf der Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (AIF). Die bisherigen Vorgaben orientierten sich stark an bankaufsichtsrechtlichen Regelungen. Künftig sollen die Anforderungen deutlich vereinfacht und stärker an die Besonderheiten von AIF angepasst werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, bestehende Doppelungen mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) zu beseitigen, ESG-Risiken explizit in den Anforderungskatalog aufzunehmen und die Regelungen zur Internen Revision stärker an internationalen Standards auszurichten.
Die Konsultationsphase läuft derzeit, eine Veröffentlichung der finalen Fassung wird nach Auswertung der eingehenden Stellungnahmen erwartet.
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