Es gibt zahlreiche Überschneidungen bei den (aufsichtsrechtlichen) Prüfungsgebieten der Jahresabschlussprüfung und der WpHG-Prüfung. Hierunter fallen etwa die Prüfungshandlungen in den Bereichen Compliance, Interne Revision, Auslagerungen, IT (DORA) und auch Teilgebiete der Anforderungen im Bereich Geldwäscheprävention. Diese Überschneidungen sprechen dafür, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowohl mit der Jahresabschlussprüfung als auch der WpHG-Prüfung zu beauftragen.