Die Jahresabschlussprüfung von Wertpapierinstituten ist innerhalb von fünf Monaten nach dem Bilanzstichtag abzuschließen. Bei vielen Vermögensverwaltern mit Bilanzstichtag 31. Dezember ist die Jahresabschlussprüfung bis zum 31. Mai des Folgejahres durchzuführen.