Der Abschlussprüfer soll jeweils vor Ablauf des Geschäftsjahrs gewählt werden, auf das sich seine Prüfungstätigkeit erstreckt. Bei BaFin-regulierten Instituten empfiehlt sich aufgrund der bestehenden Anzeigepflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden ein deutlich früherer Zeitpunkt. Auch im Eigeninteresse mit Blick auf die Planungssicherheit bei der zu prüfenden Gesellschaft sollte die Beauftragung spätestens im dritten Quartal des Geschäftsjahres erfolgen.