Wann ist die BaFin über den Abschlussprüfer zu informieren?
Fabian Zissel2026-04-16T18:46:43+02:0016. April 2026|
Der Abschlussprüfer ist nach § 23 Abs. 1 ZAG unverzüglich nach der Bestellung gegenüber den BaFin anzuzeigen. Die Bestellung setzt sich aus Wahl und Beauftragung des Abschlussprüfers zusammen.