Das Datum des Beginns der WpHG-Prüfung ist entweder durch den Prüfer oder das geprüfte Institut gegenüber der BaFin rechtzeitig mitzuteilen. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die BaFin Bestimmungen über den Inhalt der Prüfung treffen kann, die vom Prüfer zu berücksichtigen sind. Dies betrifft etwa Prüfungsschwerpunkte, die durch die Aufsicht festgelegt werden. Die BaFin ist insoweit frühzeitig über den zeitlichen Beginn der Prüfung zu informieren.