Wann ist die BaFin über den Abschlussprüfer zu informieren?
Fabian Zissel2026-01-13T04:47:05+01:0013. Januar 2026|
Der Abschlussprüfer ist nach § 77 Abs. 1 WpIG unverzüglich nach der Bestellung gegenüber den BaFin anzuzeigen. Die Bestellung setzt sich aus Wahl und Beauftragung des Abschlussprüfers zusammen.