Die Jahresabschlussprüfung von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten ist innerhalb von fünf Monaten nach dem Bilanzstichtag abzuschließen. Bei vielen Instituten mit Bilanzstichtag 31. Dezember ist die Jahresabschlussprüfung bis zum 31. Mai des Folgejahres durchzuführen.