Der Fachausschuss WpHG des IDW hat im September 2025 den IDW Praxishinweis 1/2025 zur Prüfung von Finanzanlagenvermittlern verabschiedet. Der Praxishinweis konkretisiert die Prüfung nach IDW PS 840 n.F. unter Berücksichtigung der seit April 2023 geänderten Anforderungen der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).
Hintergrund ist die Verpflichtung für Finanzanlagenvermittler, bei der Anlageberatung die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abzufragen und diese im Rahmen der Geeignetheitsprüfung sowie der Geeignetheitserklärung zu berücksichtigen.
Der neue Praxishinweis enthält praktische Hilfestellungen für die Umsetzung der Prüfungsanforderungen nach § 24 FinVermV und unterstützt FinVermV-Prüfer bei der sachgerechten Berücksichtigung der regulatorischen Neuerungen. Damit wird die Durchführung der FinVermV-Prüfung klarer strukturiert und praxisnah begleitet.
Die nuValid GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt Vermittler nach § 34f GewO im Rahmen der Erfüllung der jährlichen Prüfungspflichten. Durch den Einsatz von Tools und automatisierten Prozessen ermöglichen wir eine zügige Prüfungsdurchführung. Ergänzt wird dies durch einen klar strukturierten Projektmanagement-Ansatz, der feste Ansprechpartner, klare Zeitpläne und eine verlässliche Kommunikation sicherstellt.
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