Neue Regulierung für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen
Mit Wirkung zum 20. November 2026 tritt mit § 34k GewO (Gewerbeordnung) ein neuer regulatorischer Rahmen für die gewerbsmäßige Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen und bestimmten Finanzierungshilfen in Kraft. Gleichzeitig wird die neue Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) eingeführt, welche die gesetzlichen Anforderungen konkretisiert und zusätzliche Berufspflichten für Darlehensvermittlerinnen und Darlehensvermittler festlegt. Die Neuregelung dient der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 und führt erstmals einen eigenständigen Erlaubnistatbestand für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen ein. Neben Anforderungen an Sachkunde, Weiterbildung und Registrierung enthält die neue Verordnung auch Regelungen zur behördlichen Überwachung der Marktteilnehmer.
Keine jährliche Prüfungspflicht, aber behördlich angeordnete Prüfungen möglich
Anders als bei Finanzanlagenvermittlern nach § 34f GewO sieht die neue Rechtslage keine regelmäßige jährliche Prüfungspflicht vor. Die zuständige Behörde kann jedoch nach § 13 DarlVermV aus besonderem Anlass eine außerordentliche Prüfung anordnen. Gegenstand dieser Prüfung ist insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten aus § 34k Abs. 5 und Abs. 7 GewO sowie der hierauf aufbauenden Vorgaben der Darlehensvermittlungsverordnung. Die Prüfung erfolgt auf Kosten des Gewerbetreibenden. Der Prüfer wird von der zuständigen Behörde bestimmt und hat über das Ergebnis einen Prüfungsbericht zu erstellen. Dieser muss insbesondere darüber Auskunft geben, ob Verstöße gegen regulatorische Anforderungen festgestellt wurden. Auch wenn eine solche Prüfung nur anlassbezogen erfolgt, gewinnt eine ordnungsgemäße Organisation und Dokumentation der relevanten Prozesse künftig an Bedeutung. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig sicherstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen nachvollziehbar umgesetzt und dokumentiert werden.
Vorbereitung auf mögliche Prüfungen
Für Darlehensvermittler empfiehlt es sich, die Einführung des § 34k GewO zum Anlass zu nehmen, bestehende Organisations- und Compliance-Strukturen zu überprüfen. Von besonderer Bedeutung sind künftig insbesondere die Einhaltung der Berufspflichten, die Erfüllung von Sachkunde- und Weiterbildungsvorgaben sowie eine nachvollziehbare Dokumentation der relevanten Geschäftsprozesse.
Eine belastbare Organisationsstruktur erleichtert nicht nur die laufende Einhaltung der regulatorischen Anforderungen, sondern reduziert auch den Aufwand im Falle einer behördlich angeordneten Prüfung.
Wirtschaftsprüfer für Prüfungen nach der DarlVermV
Die Darlehensvermittlungsverordnung nennt Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften ausdrücklich als geeignete Prüfer für außerordentliche Prüfungen nach § 13 DarlVermV. Als auf regulatorische Prüfungen spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt die nuValid GmbH Unternehmen bereits heute bei Prüfungen und Fragestellungen im Finanz- und Regulierungsumfeld. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Prüfung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen sowie bei der Beurteilung von Compliance- und Organisationsstrukturen. Wir stehen Behörden als geeigneter Prüfer für die Durchführung der Prüfung gerne zur Verfügung. Sie haben Fragen zur DarlVermV? Sprechen Sie uns gerne an.