Mit den neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk) konkretisiert die BaFin die Anforderungen an die Geschäftsorganisation und das Risikomanagement Kleiner und Mittlerer Wertpapierinstitute. Die WpI MaRisk sind ab dem 1. Januar 2027 anzuwenden. Für Wertpapierinstitute besteht daher aktuell Handlungsbedarf, bestehende Risikoinventuren, Risikomanagementprozesse und Risikoberichte auf die neuen Anforderungen auszurichten.

Risikoinventur und wesentliche Risiken nach WpI MaRisk

Ausgangspunkt des Risikomanagements ist die regelmäßige und anlassbezogene Risikoinventur. Ziel ist es, einen vollständigen Überblick über das Gesamtrisikoprofil des Wertpapierinstituts zu erhalten und die für das jeweilige Geschäftsmodell wesentlichen Risiken zu identifizieren und zu beurteilen.

Im Rahmen der Risikoinventur sind insbesondere Risiken für Kunden (Risk-to-Client), Risiken für den Markt (Risk-to-Market) und Risiken für das Wertpapierinstitut (Risk-to-Firm) sowie sonstige Risiken und Liquiditätsrisiken zu betrachten. Darüber hinaus sind unter anderem Risikokonzentrationen sowie Informations- und Kommunikationstechnologierisiken einzubeziehen. Auch ESG-Risiken sind als mögliche Risikotreiber angemessen zu berücksichtigen.

Besondere praktische Bedeutung haben die Risiken für das Wertpapierinstitut. Die WpI MaRisk greifen insoweit die Vorgaben des § 45 Abs. 3 WpIG auf. Bei der Risikobetrachtung sind demnach insbesondere wesentliche Veränderungen des Buchwertes von Vermögensgegenständen, Forderungen von Kunden gegenüber vertraglich gebundenen Vermittlern, Zahlungsausfälle von Kunden oder Kontrahenten, Positionen in Finanzinstrumenten, Währungen und Rohstoffen sowie eigene Verpflichtungen gegenüber Altersversorgungssystemen mit im Voraus festgelegten Leistungen zu berücksichtigen.

Entscheidend ist dabei eine auf das konkrete Geschäftsmodell ausgerichtete Betrachtung. Die Risikoinventur sollte nicht lediglich formale Risikokategorien abbilden, sondern nachvollziehbar darstellen, welche tatsächlichen Verlust- und Risikopotenziale für das jeweilige Wertpapierinstitut bestehen und welche hiervon als wesentlich einzustufen sind.

Von der Risikoinventur zur laufenden Risikosteuerung

Die Anforderungen der WpI MaRisk gehen über die Erstellung einer Risikoinventur hinaus. Für wesentliche Risiken sind angemessene Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation einzurichten. Abhängig von Größe, Geschäftsmodell und Risikoprofil können hierzu beispielsweise Limit- und Ampelsysteme, Frühwarnindikatoren, regelmäßige Risikoanalysen sowie eine strukturierte Erfassung von Schadensfällen gehören.

Auch die Risikoberichterstattung gewinnt an Bedeutung. Die Geschäftsleitung muss regelmäßig über die Risikosituation des Instituts informiert werden. Dabei sollte die Berichterstattung nicht nur vergangenheitsbezogene Kennzahlen enthalten, sondern auch eine Einschätzung der zukünftigen Risikoentwicklung und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen aufzeigen.

Risikomanagement-Funktion und Möglichkeit der Auslagerung

Abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftstätigkeit kann nach den WpI MaRisk die Einrichtung einer unabhängigen Risikomanagement-Funktion erforderlich sein. Zu deren Aufgaben gehören unter anderem die Unterstützung der Geschäftsleitung in Risikofragen, die Mitwirkung an der Risikostrategie, die Erfassung und Bewertung von Risiken, die Entwicklung von Frühwarnsystemen sowie die laufende Risikoüberwachung und Risikoberichterstattung.

Insbesondere für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute kann die dauerhafte Vorhaltung einer spezialisierten Risikomanagement-Funktion mit erheblichem personellem und organisatorischem Aufwand verbunden sein. Die WpI MaRisk ermöglichen daher grundsätzlich auch die Auslagerung operativer Aufgaben des Risikomanagements auf einen geeigneten Dienstleister. Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement sowie wesentliche risikopolitische Entscheidungen verbleiben dabei bei der Geschäftsleitung des Wertpapierinstituts.

nuValid als Wirtschaftsprüfer und Risikomanagement-Dienstleister für Wertpapierinstitute

Als auf regulierte Finanzdienstleister spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begleitet die nuValid GmbH Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute bei der Prüfung und Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Im Zusammenhang mit den WpI MaRisk unterstützen wir insbesondere bei der Überprüfung und Weiterentwicklung von Risikoinventuren, Risikomanagementprozessen und der Risikoberichterstattung.

Darüber hinaus steht die nuValid GmbH Wertpapierinstituten als spezialisierter Dienstleister für die Auslagerung operativer Aufgaben der Risikomanagement-Funktion zur Verfügung. Damit können insbesondere Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute regulatorische Anforderungen mit spezialisiertem Know-how abdecken, ohne sämtliche Aufgaben des Risikomanagements dauerhaft mit eigenen personellen Ressourcen vorhalten zu müssen.

Sie möchten überprüfen, ob Ihr Risikomanagement auf die neuen WpI MaRisk vorbereitet ist, oder erwägen die Auslagerung von Aufgaben Ihrer Risikomanagement-Funktion?

Sprechen Sie uns gerne an.