Für die Durchführung der Abschlussprüfung bei Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten sind folgende (spezialgesetzliche) Vorgaben zu beachten:

  • Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) – regelt vor allem aufsichtsrechtliche Pflichten für Institute und konkretisiert zugleich den strukturellen Rahmen der aufsichtsrechtlichen Prüfung.
  • Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (ZahlPrüfbV) – definiert die konkrete Ausgestaltung der Prüfung und den Aufbau des Prüfungsberichts.
  • Rechnungslegungsverordnung für Zahlungsinstitute (RechZahlV) – beinhaltet gesonderte Vorgaben für die Rechnungslegung und den Aufbau des Jahresabschlusses bei Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten.
  • Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten (ZAG-MaRisk) – Anforderungen an die Geschäftsorganisation und das Risikomanagement, die als Gegenstand der aufsichtsrechtlichen Prüfung zu berücksichtigen sind.